Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Verwendungsnachweise einreichen

An alle Sportvereine, welche im Jahr 2017 eine Vereinsförderung durch den LSB Thüringen / Kreissportbund Hildburghausen erhielten, wurde das Formblatt für den Verwendungsnachweis Sportförderung versandt.

Bis spätestens 30. März 2018 ist nunmehr der Verwendungsnachweis für das Jahr 2017 beim Kreissportbund Hildburghausen vorzulegen. Dieser beinhaltet einen Sachbericht in Form der Mitgliederzahlen der Bestandserhebung zum 01.01.2018 und den zahlenmäßigen Nachweis der satzungsgemäßen Bewegungen, untergliedert nach Ausgaben und Einnahmen, in den vorgesehenen Bereichen.

Der Verwendungsnachweis muss im Original vom vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB unterschrieben sein und bis zum 30. März 2018 beim Kreissportbund Hildburghausen vorliegen. Rückfragen werden Ihnen durch die Mitarbeiter des Kreissportbundes Hildburghausen unter Tel.: 03685-701636 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gerne beantwortet.

 

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