Freitag, den 06. Januar 2017 um 08:30 Uhr Administrator
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Gemeinnützigkeit der Sportvereine - Freistellungsbescheide

Jeder Sportverein muss einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis seiner Gemeinnützigkeit beim KSB/LSB vorlegen. Angaben zum Freistellungsbescheid sind insbesondere wichtig für die Erhaltung der weiteren Mitgliedschaft im Landessportbund und die Bewertung der Förderfähigkeit. Beachten Sie bitte, dass für die Förderung 2017 uns ein Bescheid vorliegen muss, der nicht älter als drei Jahre (Ausstellungsdatum des Bescheids aktueller als der 01.01.2014) ist.

Bei Fragen zur Freistellung können Sie sich unter 03685/701636 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an uns wenden.