Dienstag, den 16. Juni 2020 um 07:30 Uhr Administrator
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Neue Verordnungen

Ende letzter Woche wurden neue Thüringer Verordnungen über die Infektionsschutzregeln erlassen. Diese haben auch Einfluss auf das organisierte Sporttreiben, den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie das Durchführen von Veranstaltungen. Wir wollen hier noch einmal die wichtigsten Grundsätze darstellen. Die Verringerung des Infektionsrisikos ist weiterhin oberste Prämisse und sollte von den Sportvereinen verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Folgende (neue) Grundsätze gelten beim Vereins- und Verbandssport:

Grundsätzlich gilt:

Ein Infektionsschutzkonzept muss weiter vorliegen. Es sollte an die Lockerungen bzw. Neuregelungen (siehe oben) der Verordnungen angepasst werden und sich an den Empfehlungen des jeweiligen Sportfachverbandes (Sportartspezifische Übergangsregelungen der Spitzenverbände) orientieren. Es muss sich demnach auch auf weitere Nutzungsformen des Vereins (Versammlungen, Wettkämpfe, etc.) erstrecken.

Dieses Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Die für die Durchführung des jeweiligen Sportbetriebs verantwortliche Person oder Organisation, insbesondere der Sportverein, hat für die Einhaltung der Infektionsschutzkonzepte Sorge zu tragen.