Dienstag, den 21. Juli 2020 um 07:30 Uhr Administrator
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Bildungsministerium: Fußballspiele mit bis zu 200 Zuschauern

Der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter hat die Änderungsverordnung zur Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) unterzeichnet. Diese ist nun am 16. Juli 2020 in Kraft treten und gilt bis zum 30. August 2020.

In der Verordnung werden die wesentlichen Infektionsschutzregeln für die genannten Bereiche, wie das Prinzip fester Gruppen in Grundschulen und Kindergärten, bis zum Ende der Sommerferien fortgeschrieben.

Auch auf dem Gebiet des Sports gab es einige Anpassungen:
Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern und in der Halle bis zu 100 Zuschauern sind ab sofort möglich. Voraussetzung ist ein vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigtes Infektionsschutzkonzept der Sportveranstaltung. Das Infektionsschutzkonzept soll vor allem einen kontrollierbaren Ab- und Zugang sowie geeignete Maßnahmen berücksichtigen, die die Einhaltung des Mindestabstands gewährleisten.