Dienstag, den 13. Oktober 2020 um 07:30 Uhr Administrator
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Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt, um diese in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Auch Sportvereine, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen, können eine Förderung beantragen. Die Unterstützung ist vielfältig:

Gefördert wird die Anschaffung von Hard- und Software oder weiterer Technik etwa zur Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen bis zu Workshops, Honorare und Entgelte, um den praktischen Umgang mit modernen Technologien zu erlernen, Qualifizierungsangebote bis zur Förderung von Wochenend- und Freizeitangeboten und in der Ferienzeit zur Nachwuchsgewinnung.

Schwerpunkte sind „Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft“, „Nachwuchsgewinnung“ sowie „Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen“. Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

Unter anderem werden folgende Ausgaben gefördert: 

Einzelne Projekte können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil liegt jeweils zwischen 10 und 20 Prozent. Der Antrag muss bis zum 1. November 2020 gestellt sein. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

Mehr zum Förderprogramm und zur Antragstellung hier:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/