Freitag, den 19. November 2021 um 07:30 Uhr Administrator
Drucken

2G gilt im Thüringer Erwachsenensport

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt den Kabinettsbeschluss vom 16. November 2021 zu 2G in Thüringen schnellstmöglich im Zuständigkeitsbereich Sport um und führt das Prinzip „2G“ für den Erwachsenensport in Thüringen ein. Die Regelungen zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus treten bereits am Freitag, 19. November 2021, in Kraft.

Im Einzelnen gilt dann für den organisierten Sportbetrieb:

2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):

3G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet):

3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet (per Antigen-Schnelltest)):

Kein Nachweis erforderlich:

Für den Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei Sportwettkämpfen gelten die vom Kabinett festgelegten allgemeinen Regelungen für öffentliche Veranstaltungen; darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen.

Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Kraft ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung thüringenweit in Kraft gesetzt.