Mittwoch, den 12. Januar 2022 um 07:30 Uhr Administrator
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Plus fünf Tage schlauer!

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen - unter anderem auch für ein ehrenamtliches Engagement im Sport - oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich grundsätzlich auf bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.

Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz hat Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb geschaffen. Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten. Somit wird auch in Thüringen den Arbeitnehmern/innen die Möglichkeit gegeben, sich für eine bestimmte Zeit von der Berufstätigkeit freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Aber noch wird der Bildungsurlaub von zu wenigen Arbeitnehmern in Anspruch genommen.

Auswahl einer Bildungsveranstaltung
Für eine bis zu 5-tägige Bildungsfreistellung kann ein Arbeitnehmer aus einem breiten Angebot aus Bildungsveranstaltungen wählen, die durch das Thüringer Bildungsministerium zu diesem Zweck in der Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz freigeben sind. Bildungsveranstaltungen im Sport zählen laut Gesetz zum Bereich der ehrenamtsbezogenen Bildung. Anerkannt sind aktuell die Ausbildungsgänge:
    Grundlagenlehrgang/Sporthelfer
    Übungsleiter C Breitensport
    Vereinsmanager

Bildungsfreistellung
Durchschnittlich alle sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen. Technologische und organisatorische Veränderungen schaffen ständig neue Fakten. Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern ist eine lebenslange Herausforderung.

Anfragen zum Bildungsurlaub im Sport richten Interessierte an die Mitarbeiter im Kreissportbund Hildburghausen unter Tel.: 03685-701636, Fax: 03685-701637, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.