Statistik über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Da die im Kinder- und Jugendhilfegesetz definierte Kinder- und Jugendhilfestatistik seit 1982 nahezu unverändert war, wurde diese nun modernisiert und aktuellen Erfordernissen angepasst.
Auskunftspflichtig sind anerkannte Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Dies betrifft auch alle Sportvereine, die Kinder und Jugendliche in ihren Reihen haben, da diese als Untergliederungen der Thüringer Sportjugend gelten.
Die Auskunftspflicht gilt für:
- offene Angebote (wie Jugendclubs, Jugendtreffs, ...)
- Gruppenbezogene Angebote
- Veranstaltungen und Projekte der Jugendarbeit
- Nicht zu melden sind Angebote, die ausschließlich den Zweck der sportlichen Ertüchtigung beziehungsweise Sportausübung umfassen.
Anfang 2016 erfolgen die Bescheide an alle Sportvereine, die Datenerhebung erfolgt rückwirkend für die Angebote im Jahr 2015. Die Erhebung der Daten erfolgt mittels eines Online-Fragebogens, der viele Hinweise und Erläuterungen enthält.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an des KSB Hildburghausen (Andrea Wingerter: 03685/404462 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder den LSB (Jeanette Schilling: 03613405443 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) wenden.
< Zurück | Weiter > |
---|