Mittwoch, den 13. Mai 2020 um 07:30 Uhr Administrator
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Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen

Wir freuen uns über diese gute Nachricht: Mit der ab 13. Mai 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Damit ist ab Mittwoch ein nächster Schritt zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich - stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Dazu erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel: „Wir begrüßen ausdrücklich dieses positive Signal als weitere Etappe, um nun unseren Vereinen, Verbänden und natürlich den 365.000 Mitgliedern eine Perspektive der nächsten Schritte hin zu mehr Sporttreiben bieten zu können. Diese schrittweisen Öffnungen zeigen, dass die Wichtigkeit des Vereinssports für die Gesundheitsförderung als elementar im Freistaat angesehen wird – auch in dieser schwierigen Zeit mit oftmals großem Bewegungsmangel gerade durch die Schließung. Noch ist Geduld gefragt. Bevor die Vereine wieder Angebote starten können müssen alle notwendigen Auflagen umgesetzt werden und es bedarf einer intensiven Abstimmung mit den Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereinsvertreter, stets die Hygieneauflagen sowie die Vorgaben der Fachverbände sorgsam einzuhalten, um die Corona-Pandemie weiterhin erfolgreich zu bekämpfen und damit gemeinsam auch weitere Schritte zu ermöglichen.“

Der LSB hatte sich intensiv für die schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports und die Zulassung weiterer Öffnungsschritte in Abstimmung mit dem für Sport zuständigen Thüringer Ministerium bei der Landesregierung eingesetzt.

Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick:

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Infektionsschutzkonzepten und Hygieneregeln durch die Vereine grundlegend ist. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können – u. a. in Abhängigkeit der kommunalen Verfügungen bei Sportstätten in deren Verantwortung. Zusätzlich gibt ein Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Details für Vereinsvorstände, Übungsleiter und Trainer zur Durchführung von Sportangeboten vor. Gemeinsam mit dem LSB Thüringen werden Handlungsempfehlungen als Hilfestellung im Vorfeld erstellt.