Sonntag, den 28. November 2021 um 07:30 Uhr Administrator
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Corona-Verschärfungen für Thüringen

Im Einzelnen gilt für den organisierten Sportbetrieb:

2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):

2G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 per Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren)

Im Fall der Durchführung eines Selbsttests muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Einrichtungen, Veranstaltern, anbietenden Personen oder Dienstleistern durchgeführt werden.

2G+ gilt derzeit auch für Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich sowie Kader-/Profisportler.

3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigen-Schnelltest):

Kein Nachweis erforderlich:

Stets verpflichtend ist ein Infektionsschutzkonzept sowie Kontaktpersonennachverfolgung.

Schwimmhallen und Bäder sind geschlossen.

Ausnahmen:

Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden wie bisher in der Sonderverordnung geregelt (innen: 2G, max. 500 Personen; außen: 2G, max. 1.000 Personen).