Dienstag, den 04. Januar 2022 um 07:30 Uhr Administrator
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Infektionsschutzverordnung seit 28. Dezember verschärft: keine Änderungen für den Sport

Die allgemeinen Vorgaben für den organisierten Sport bleiben damit unverändert, da diese in der KiJuSSp-VO und einer zugehörigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geregelt sind, welche nicht verändert wurden. Beinhaltet sind hier die Maßnahmen für den Wettkampfbetrieb ohne Zuschauer sowie die Vorgaben für den Breiten- und Leistungssport.

Da für den Umgang mit Zuschauern bei Sportwettkämpfen (darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen) die jeweils gültige Sonderverordnung des Gesundheitsministerium gilt, sind Zuschauer bis zum 24. Januar weiterhin bei Sportveranstaltungen untersagt (§ 29). 

Neuerungen im Überblick:

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: TMASGFF/ LSB