Sportstättenbau-Förderprogramm modifiziert
Auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen zur Sportstättenbauförderung in den vergangenen sechs Jahren - mit mittlerweile über 170 realisierten Projekten in diesem Zeitraum - hat der LSB Thüringen die Überarbeitung der Sportstättenförderrichtlinie des Freistaates Thüringen zum Anlass genommen, um auch die LSB-Förderrichtlinie für die neue Förderperiode ab 2021 zu überarbeiten.
Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:
- Erhöhung des maximal möglichen LSB-Fördermittelanteils von bis zu 40 % auf bis zu 60 %
- Vorverlegung des Abgabetermins der Förderanmeldung: statt 01.10. gilt nun der 01.08. für das Folgejahr (bei einer angestrebten Förderung durch den Landkreis ist der Termin der 15.06.2020)
- Reduzierung der Bagatellgrenze der Projektkosten von 7.500 EUR auf 6.000 EUR
- Liberalisierung des Eigenmittelanteils der Vereine bei Projekt über 100.000 EUR
- Einführung eines verbindlichen Beratungstermins im Vorfeld bei Projekten mit Gesamtkosten von über 50.000 EUR
Die Sportvereine werden ab dem nächsten Jahr somit noch besser unterstützt und gefördert.
Weitergehende Information erhalten unsere Sportvereine beim LSB Thüringen im Fachbereich Sportstättenbauförderung. Ansprechpartner ist hier Thomas Eifert:Tel.: 0361 34054 - 34 | Fax: 0361 34054 - 77 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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