Donnerstag, den 03. März 2022 um 07:30 Uhr Administrator
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Erleichterte Corona-Regelungen für den organisierten Sport ab 1. März

Die Infektionsstufe tritt folgendermaßen in Kraft: Beträgt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schutzwert (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) 12,0 und der Belastungswert (Auslastung der Intensivbetten in Thüringen) 12,0 Prozent oder mehr, gelten ergänzend und vorrangig ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe der Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte in diesem Landkreis oder in dieser kreisfreien Stadt die besonderen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen.

Auch für den organisierten Sport haben sich nun Erleichterungen ergeben. Dieser wird nun ebenfalls in der allgemeinen Maßnahmenverordnung und nicht mehr separat über das Thüringer Sportministerium. So ist nach vielen Monaten der Einschränkung Sport im Freien wieder fast im Normalbetrieb möglich. Außer dem Vorhalten eines Infektionsschutzkonzeptes ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb ohne Einschränkungen möglich. Für Zuschauer gelten noch Zugangsregelungen (wie für alle Veranstaltungen). Beachten Sie zudem regionale Allgemeinverfügungen.

Was gilt vom 1. bis 19. März 2022 im Thüringer Sport?

Basisstufe

Sporttreibende

Zuschauerinnen und Zuschauer

Infektionsstufe

Sporttreibende

Zuschauerinnen und Zuschauer