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Verwendungsnachweise Sportförderung 2019

An insgesamt 69 Sportvereine des Kreissportbundes (KSB) Hildburghausen wurde am Montag das Formblatt für den Verwendungsnachweis (VWN) Sportförderung 2019 übergeben. Dieser VWN ist ausgefüllt bis spätestens 20. April 2020 dem KSB, vom vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB unterschrieben, wieder vorzulegen.

Im Sachbericht (Punkt 1) ist hier die Bewertung der Entwicklung der Mitgliederzahlen vorzunehmen. Beim zahlenmäßigen Nachweis (Punkt 2) sind die IST-Werte der tatsächlichen Zahlen der satzungsgemäßen Bewegungen, untergliedert nach Ausgaben und Einnahmen des Jahresabschlusses per 31.12.2019, in den vorgesehenen Bereichen darzustellen.

Der KSB weist darauf hin, dass die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises eine Rückforderung der Mittel zur Folge haben kann.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des KSB gerne zur Verfügung.

 

Spruch des Monats Februar

"Wenn du aufgibst, wirst du nie erfahren, ob du es geschafft hättest."

- Marie Curie -

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