Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Home Unterstützung der Sportvereine 2020
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Finanzielle Unterstützung der Sportvereine

Der Landessportbund Thüringen und der Kreissportbund (KSB) Hildburghausen unterstützen auch im Jahr 2020 die Sportvereine im KSB durch die Bereitstellung finanzieller Mittel. Für die Vereinsarbeit – hier insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich – werden dafür insgesamt 77.465 EUR bereitgestellt. Diese setzen sich zusammen:

  • 49.350 € Fördersatz für lizenzierte Übungsleiter
  • 11.115 € Fördersatz für Mitglieder bis 18 Jahre
  • 17.000 € Fördersatz für Kooperationsvereinbarungen

71 unserer insgesamt 112 Sportvereine im Kreissportbund kommen in den Genuss dieser Förderung. Für diese müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen u. a. solche Kriterien wie eine aktive Kinder- und Jugendsportarbeit und die Ausbildung von Trainern/Übungsleitern. Ebenso an eine Förderung gekoppelt ist die Erhebung eines Mindestmitgliedsbeitrages und der Nachweis eines aktuell gültigen Freistellungsbescheides.

Insgesamt setzt sich der positive Trend bei der Vereinsförderung im KSB fort. In den letzten sechs Jahren hat sich die Gesamtsumme der Förderungen in den Sportvereinen um 35.431 Euro auf jetzt 77.465 Euro erhöht und somit fast verdoppelt.

Gegenüber dem Vorjahr sind allerdings bei den Übungsleitern und Trainern 5.775 Euro weniger Fördergelder aufgelaufen. Dies entspricht 33 Lizenzen. Allerdings gibt es dafür objektive Gründe und diese sind abrechnungstechnischer Natur. Denn bei den ÜL-B Lizenzen Prävention wurde ein neuer Abrechnungsmodus zu Grunde gelegt. Bisher wurden für einen Übungsleiter mit einer Präventionslizenz die jeweiligen Profile berücksichtigt und entsprechend rückvergütet. Ab diesem Förderzeitraum zählen nur noch die wirklich abgelegten B-Lizenzen Prävention als Förderkriterium.

Der Fördersatz für die jugendlichen Mitglieder hat sich wieder leicht erhöht, in diesem Jahr um 405 Euro auf jetzt 11.115 Euro. Die Zuwendungen wurden den Vereinen nach Vorlage und Prüfung der Antragsunterlagen bisher jeweils im Monat September überwiesen. Hier gibt es in diesem Jahr eine Neuerung. Aufgrund eines neuen Vereinsverwalterprogramms und auch unter Berücksichtigung der Corona-Krise werden den Sportvereinen die Sportförderungen dieses Mal früher - beginnend ab Monat Mai - zur Verfügung gestellt. Damit soll das aktuelle Loch, weil der Sportbetrieb in unseren Sportvereinen komplett ruht, abgefedert werden.

Und bei der Unterstützung der Sportvereine gibt es noch eine weitere positive Nachricht. Die Mitgliedsbeiträge und Anstatt-Beiträge wurden nicht wie festgelegt zum Fälligkeitsdatum am 31. März eingezogen. Hier hat das Präsidium des LSB entschieden, dass diese Gelder frühestens zum 30. Juni 2020 fällig werden.

Über die Förderung der Kooperationsmaßnahmen haben wir bereits (siehe HP vom 26. März) berichtet.

 

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