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Zusatzversicherung ruhend stellen

Thüringen hat die geltenden Corona-Regeln verlängert. Dazu gibt es aktuell vom Bund den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Dieser beinhaltet u.a. folgenden Wortlaut: 

„…Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von  Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen  Hausstands ausgeübt werden, sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufs- und Leistungssportler sowie der Bundes- und Landeskader, wenn die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden…“ 

Das bedeutet weiterhin eine starke Einschränkung für den Sportbetrieb. Daher können die von den Vereinen abgeschlossen Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise genutzt werden. 

Das Servicebüro Sportversicherung bietet daher per sofort die Möglichkeit einer Ruheversicherung an. Das betrifft alle Verträge der Generali Deutschland Versicherung AG. Während der Ruheversicherung ist dann der Versicherungsschutz außer Kraft gesetzt. 

Die Ruheversicherung kann per sofort schriftlich vom Verein beantragt werden. Der vorläufige Ablauf ist automatisch der 1. Januar 2022. Auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Infektionslage wird dann neu über eine eventuelle Verlängerung entschieden. Für den Zeitraum der Ruheversicherung fallen keine Beiträge an. Bereits gezahlte Beiträge werden nach Widerinkraftsetzung des Versicherungsschutzes angerechnet. Wenn der Versicherungsschutz vor dem 1. Januar 2022 wieder aktiviert werden soll, muss dies vom Verein schriftlich beantragt werden. 

Zur Beantragung der Ruheversicherung bzw. der vorzeitigen Aktivierung des Versicherungsschutzes benötigt das Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V. folgende Informationen: 

• die Anschrift des Vereins 
• die Versicherungsscheinnummer 
• einen Ansprechpartner mit Telefonnummer 
• bei Widerinkraftsetzung des Versicherungsschutzes das Beginn-Datum 

Der Versicherer erstellt dann ein Nachtragsdokument für den Ruhezeitraum. 
Die Vereine, Verbände bzw. Kreis- und Stadtsportbünde werden gebeten die Mitglieder bzw. die versicherten Personenkreise über die beantragte Ruheversicherung zu informieren. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das: 
Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V. 
Werner-Seelenbinder-Straße 1, 99096 Erfurt 
Tel: +49 361 66620-20 
Fax: +49 361 66620-49 
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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"Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern."

- Konfuzius -

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