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Sport in Kleinstgruppen unter Auflagen erlaubt

Die den Trainingsbetrieb anleitenden Personen müssen zudem vor Trainingsbeginn ein negatives Ergebnis eines Antigenschnelltest vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Trainingsbeginn sein darf. Ein negativer PCR-Test darf bis zu 48 Stunden vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Trainingsbeginns alt sein.

Darüber hinaus gilt der Wortlaut der bisherigen Verordnungen. Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland ist weiter erlaubt.

 

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"Lernen wir uns freuen, so verlernen wir am besten, anderen weh zu tun."

- Friedrich Nietzsche -

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