Erinnerung Kooperationsvereinbarungen
Sportvereine, die im neuen Schuljahr Kooperationsmaßnahmen mit Kindergärten und Schulen planen, können ab sofort und bis spätestens zum 15. Dezember 2024 eine entsprechende Förderung online beantragen. Nach dem Eintragen der Daten im Vereinsverwaltungsprogramm, dies gilt gleichzeitig als Förderantrag, sind der Kooperationsvertrag und die Teilnehmenden-Liste auszudrucken und vom jeweiligen Kindergarten oder Schule unterschreiben zu lassen.
Das Original geht dann an den Kreissportbund Hildburghausen. Jede Kooperation mit einem Kindergarten, einer Grund- oder Gemeinschaftsschule oder einem Förderzentrum wird mit 300 Euro gefördert. Kooperationen mit Regelschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen erhalten 150 Euro. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im ersten Quartal 2025.
Fragen zur Inhaltlichen Umsetzung und zur Beantragung beantworten die SSB/KSB, die Referent*innen und Fachberater*innen Sport in den Staatlichen Schulämtern sowie Anette Weidensee, Referentin Kinder- und Jugendsportentwicklung der Thüringer Sportjugend (Tel. 0361-3405436, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).
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