Verbesserungen fürs Ehrenamt
Mehr Geld, weniger Bürokratie: Die Bundesregierung hat am 10. September den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Aus Sicht des organisierten Sports sind vor allem die im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung vorgesehenen Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht zu begrüßen.
Konkret sollen vom 1. Januar 2026 an die folgenden Neuregelungen gelten: Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 50.000 Euro; Anhebung der Übungsleiter*innenpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro und Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Darüber hinaus verbessert sich der Schutz für ehrenamtliche Tätige vor eigener Haftung. Bei fahrlässig verursachten Schäden sind sie künftig bis zur von 840 auf 3.300 Euro pro Jahr heraufgesetzten Grenze abgesichert.
Weiterhin vorgesehen ist eine Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro und der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro. Der DOSB wird sich dafür einsetzen, dass die geplanten Maßnahmen auch vom Gesetzgeber beschlossen werden.
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