Weitere Änderungen im Sport:

Mehr Geld, weniger Bürokratie: Das Steueränderungsgesetz bringt Vereinen echte Vorteile. Von höheren Pauschalen bis zu besseren Haftungsregeln. Was bedeutet das fürs Ehrenamt und deinen Sportverein ab dem 1. Januar 2026? Hier die weiteren Änderungen:
Sphärenzuordnung: Einfachere Buchführung bei geringeren Einnahmen
- Solange ein Verein weniger als 50.000 Euro aus wirtschaftlichen Aktivitäten einnimmt, gilt künftig:
Keine aufwendige Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche mehr nötig
- Bei gemeinnützigen Vereinen unterscheidet das Steuerrecht verschiedene Sphären (Bereiche):
- Ideeller Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) → steuerfrei
- Vermögensverwaltung (z. B. Zinsen, Vermietung von Vereinsheimen) → meist steuerfrei
- Zweckbetrieb (z. B. Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen) → steuerbegünstigt
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z. B. Vereinsfeste, Werbung, Vereinsgaststätte) → steuerpflichtig
- Die Einnahmen müssen normalerweise sorgfältig diesen Sphären zugeordnet und getrennt verbucht werden. Das bedeutet: viel Bürokratie.
- Bisher galt: Wenn ein Verein aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb maximal 45.000 Euro pro Jahr einnimmt, bleibt dieser Bereich körperschaft- und gewerbesteuerfrei (s. oben „Freigrenze“: Diese Grenze wird auf 50.000 Euro angehoben).
- Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand, weil kleine und mittlere Vereine ihre Einnahmen nicht mehr kompliziert auseinanderrechnen müssen (z. B. welcher Teil vom Vereinsfest zweckbetrieblich, welcher wirtschaftlich war).
- Wichtig: Vereine mit Einnahmen über 50.000 Euro aus wirtschaftlicher Betätigung müssten dies jedoch weiter tun.
Fazit
Die neuen Regeln ab 2026 bringen:
- Mehr Geld für Vereine
- Mehr Anerkennung und Schutz für Ehrenamtliche
- Weniger Bürokratie
- Mehr Rechtssicherheit bei erneuerbaren Energien
Für viele Sportvereine bedeutet das: mehr Freiraum, weniger Papierkram und bessere Bedingungen fürs Ehrenamt!
Quelle: DOSB
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