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Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge

Steuern

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt derzeit für Verunsicherung in vielen Sportvereinen: Künftig könnten Mitgliedsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden. Allerdings gibt es aktuell noch keine unmittelbaren Änderungen für die Vereinsarbeit.

Die bisherige Verwaltungspraxis gilt zunächst weiter, während Politik, Verbände und Finanzverwaltung an einer rechtssicheren Lösung arbeiten. Auch auf Landes- und Bundesebene wird intensiv darüber diskutiert, mögliche zusätzliche Belastungen für gemeinnützige Vereine zu verhindern. Für Thüringer Sportvereine besteht daher derzeit kein akuter Handlungsbedarf. In Thüringen setzt sich die Landespolitik dafür ein, zusätzliche steuerliche Belastungen für gemeinnützige Vereine zu verhindern.

Ausführliche Einordnung und aktuelle Infos gibt es hier

 

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- Konrad Adenauer-

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