Urheber-, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz beim virtuellen Training
Datenschutz – es bedarf keiner Einwilligungserklärung für die Teilnahme am virtuellen Training, es sei denn, das Training soll aufgezeichnet werden. Auch wenn solche Aufzeichnungen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden sollen, ist eine Einwilligung der Abgebildeten erforderlich. Zudem sollte das Videokonferenzsystem sorgfältig ausgesucht sein. Anbieter wie Zoom oder Microsoft Teams stehen aktuell datenschutzrechtlich in der Kritik.