Gebührenbescheide Transparenzregister: Gebührenbefreiung beantragen
Mehrere Vereine haben in den letzten Tagen Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten, die das Transparenzregister führt.
Das Transparenzregister wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Geldwäschegesetzes in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU eingeführt. Das Geldwäschegesetz wurde nach Protest des DOSB dahingehend geändert, dass eine Anmeldung bzw. Eintragung durch die Vereine im Transparenzregister nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Eintragung des Vereins im Vereinsregister vorliegt.