Pferdesport
EU-Kommission klagt gegen ermäßigten Steuersatz auf Pferde
Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2009, Klage gegen Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil in diesen Ländern ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Pferde und insbesondere Rennpferde erhoben wird. Dies widerspricht einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der europäischen Mehrwertsteuersätze vom November 2006. Bereits im Oktober 2007 hatte die EU-Kommission die Rechtslage in mehreren europäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden und Italien zur Besteuerung von Pferden überprüft.
Nur Italien folgte den Vorgaben aus Brüssel und setzte die Rechtsvorschriften zum 1. Januar 2008 um. Nachdem die übrigen Länder trotz wiederholter Aufforderungen der EU ihre Mehrwertsteuer- Gesetzgebung nicht geändert haben, reichte die Kommission im Januar 2009 zunächst gegen die Niederlande Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Das Verfahren gegen die anderen Länder wurde nun Anfang Oktober 2009 eröffnet. Die Mehrwertsteuer-Begünstigungen sind laut der EU-Richtlinie nur für Nahrungs- und Futtermittel sowie lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen sowie üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendete Zutaten gültig. Dagegen sind „ermäßigte Steuersätze für die Lieferung von Haustieren, die als Heimtiere gehalten werden oder für Ponys und Reit- oder Rennpferden, [wenn] diese Tiere nicht für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt sind“, nicht zulässig. Pferde des Leistungssports dürfen demnach nach EU-Gesetzgebung nicht steuerlich begünstigt werden. Der Mehrwertsteuersatz auf Pferde bzw. Rennpferde beträgt in Österreich 10 Prozent, Deutschland 7 Prozent, Luxemburg 3 Prozent und in Frankreich 2,1 – 5,5 Prozent.
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