Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Home KSJ Hildburghausen Jugendordnung

JUGENDORDNUNG
der Kreissportjugend im Kreissportbund Hildburghausen e. V.

§ 1 Name und Wesen

Die Kreissportjugend (KSJ) ist die Jugendorganisation des Kreissportbundes Hildburghausen (KSB HBN).

Mitglieder sind junge Menschen der dem Landessportbund Thüringen beigetretenen Vereine und Verbände. Mitglieder sind auch ihre gewählten Vertreter.

Sie führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des KSB HBN und der Jugendordnung der KSJ eigenständig und entscheidet eigenverantwortlich über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

§ 2 Zweck

Die KSJ will durch die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in den Vereinen, Abteilungen, allgemeinen Sportgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Verbänden deren Recht auf körperliche und geistige Betätigungen mit zeitgemäßen Inhalten und Formen garantieren.

Die KSJ nimmt Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Dies geschieht neben dem sportlichen Üben und Trainieren unter Hauptverantwortung der Verbände vor allem durch eine interessante und abwechslungsreiche allgemeine Jugendarbeit. Die Mitglieder sollen zu sozialem Verhalten befähigt und zum gesellschaftlichen Engagement angeregt werden. Die Bereitschaft zur internationalen Verständigung soll geweckt werden.

Die KSJ will sportliche Jugendarbeit in ihrer ganzen Breite (Freizeit-, Breiten-, Leistungssport) in den Mitgliederorganisationen des KSB HBN entwickeln und koordinieren. Sie setzt sich dafür ein, dass jedes Kind und jede/r Jugendliche Sport treiben kann und jedem Talent die Möglichkeit zur Entfaltung gegeben wird.

§ 3 Grundsätze

Die KSJ ist der Interessensvertreter der Mitglieder des KSB im Alter bis 27 Jahren in sportlichen sowie allgemeinen Jugendfragen.

Sie wirkt jugend-, sport- und gesellschaftspolitisch und tritt für die Mitbestimmung und Verantwortung der Mitglieder ein. Die KSJ ist parteienpolitisch neutral.

In ihrem gesellschaftlichen Engagement tritt sie für Friedenssicherung, Völkerverständigung, Achtung der Menschenrechte, soziale Sicherheit sowie Schutz und Erhaltung der Umwelt ein. Die KSJ strebt eine enge Partnerschaft mit allen Kindern und Jugendlichen der Verbände, zu Bereichen des Kinder- und Jugendsports und insbesondere zu den Schulsportgemeinschaften an.

 

§ 4 Gliederung

Organe
Organe der Kreissportjugend sind:

 

  • der Kreisjugendtag
  • der Kreisjugendausschuss
  • der Kreisjugendvorstand

§ 5 Kreisjugendtag

Stellung

Der Kreisjugendtag ist das oberste Organ der KSJ.

Zusammensetzung

Der Kreisjugendtag setzt sich zusammen aus:

  • den Mitgliedern des Vorstandes
  • den Jugendwart(inn)en der Vereine und der Sportfachverbände

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Aufgaben

Die Aufgaben des Kreisjugendtages sind:

  • Beratung von Grundsatzfragen
  • Beschlussfassung über die Jugendordnung der KSJ bzw. deren Veränderung
  • Beschluss von Arbeitsschwerpunkten für die Tätigkeit des Vorstandes und der Kommission(en)
  • Bericht des Vorstandes
  • Beschluss über die Jahresrechnung und den Haushaltsvorschlag
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahl des Vorstandes

 

Einberufung

Der Kreisjugendtag findet alle drei Jahre statt. Er ist spätestens einen Monat vor jedem ordentlichen Kreissporttag des KSB durchzuführen. Auf Antrag von mindestens 2/3 der Vereine oder Verbandsjugendleitungen ist ein außerordentlicher Kreisjugendtag einzuberufen.

Der Kreisjugendtag ist ordnungsgemäß einberufen, wenn mindestens vier Wochen vor der Tagung die Einladungen ausgesprochen worden sind. Die Einberufung erfolgt schriftlich.


Beschlussfähigkeit/Wahlen

Der Kreisjugendtag ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Beschlüsse des Kreisjugendtages werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

 § 6 Kreisjugendausschuss

Der Kreisjugendausschuss setzt sich zusammen aus:

  • den Mitgliedern des Vorstandes
  • den Jugendwart(inn)en der Vereine und der Sportfachverbände

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Der Kreisjugendausschuss wird in den Jahren zwischen den Kreisjugendtagen mindestens einmal pro Jahr einberufen.

Aufgaben

Die Aufgaben des Kreisjugendausschusses sind die Bestätigung des Jahresfinanzabschlusses und die Beschlussfassung über den Haushaltsvorschlag.

Darüber hinaus werden die Aufgaben entsprechen der Festlegungen des § 5 bearbeitet.

Im Jahr des Stattfindens des Landesjugendtages der Thüringer Sportjugend erfolgt die Wahl der Delegierten der KSJ.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand der KSJ setzt sich zusammen aus:

  • einem/einer Vorsitzenden
  • einem/einer Stellvertreter/in
  • einem/einer Jugendsprecher/in
  • bis zu drei weiteren Beisitzern

Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wer einer Mitgliedsorganisation des KSB angehört, ist in den Vorstand wählbar.

Die Aufgaben und Arbeitsinhalte der Kreissportjugend werden vom Vorstand festgelegt. Der Vorstand führt die Kreissportjugend, vertritt sie nach innen und außen, setzt die Beschlüsse des Kreisjugendtages und des Kreisjugendausschusses durch und achtet auf die Einhaltung der Satzung des KSB und der Jugendordnung der KSJ.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend sind.

§ 8 Kommissionen

Zur Planung und Durchführung der Aufgaben kann der Vorstand Kommissionen einberufen. Er muss dazu personelle Vorschläge von den Mitgliedsvereinen und Sportfachverbänden einholen.
Die Kommissionen werden von den zuständigen Vorstandsmitgliedern geleitet. Die Kommissionen nehmen ihre Aufgabenbereiche in eigener Verantwortung wahr und bereiten Beschlüsse des Vorstandes vor. Die Tätigkeit der Kommissionen endet spätestens mit der Wahlperiode des Vorstandes.

§ 9 Arbeitskreise

Der Vorstand kann für zeitlich begrenzte Aufgaben Arbeitskreise berufen, deren Tätigkeit spätestens mit der Wahlperiode des Vorstandes endet. Für deren Beschlüsse gelten die gleichen Regelungen wie für Kommissionen.

§ 10 Stellung

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der KSJ hat ihren Sitz in der Geschäftsstelle des KSB Hildburghausen und wird vom Geschäftsführer geleitet.

§ 11 Arbeitsweise

Die Kreissportjugend arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Vorstandes. Der Geschäftsführer des KSB HBN für ist die Belange der KSJ mit verantwortlich.

§ 12 Vertretung

Die KSJ wird durch ihre/n Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.

Die/der Vorsitzende ist gemäß §8 der Satzung des KSB HBN Mitglied des Vorstandes des KSB HBN.

§ 13 Vereinsjugendordnung

Vereine mit Jugendarbeit haben eine eigenständige Jugendordnung durch die Jugendversammlung zu beschließen und durch den Vorstand bestätigen zu lassen.

§ 14 Gültigkeit/Inkrafttreten 

Alle nicht in dieser Jugendordnung aufgeführten Bestimmungen regeln sich nach der Satzung des KSB Hildburghausen sowie dessen Ordnungen.
Die Jugendordnung der Kreissportjugend tritt mit Wirkung zum 19. März 2013 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Jugendordnung außer Kraft.


 

Spruch des Monats März

"Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern."

- Konfuzius -

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