Infektionsschutzverordnung seit 28. Dezember verschärft: keine Änderungen für den Sport
Die allgemeinen Vorgaben für den organisierten Sport bleiben damit unverändert, da diese in der KiJuSSp-VO und einer zugehörigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geregelt sind, welche nicht verändert wurden. Beinhaltet sind hier die Maßnahmen für den Wettkampfbetrieb ohne Zuschauer sowie die Vorgaben für den Breiten- und Leistungssport.
Da für den Umgang mit Zuschauern bei Sportwettkämpfen (darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen) die jeweils gültige Sonderverordnung des Gesundheitsministerium gilt, sind Zuschauer bis zum 24. Januar weiterhin bei Sportveranstaltungen untersagt (§ 29).
Neuerungen im Überblick:
- Anpassung der 2G Plus-Regelung: Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.
- Einschränkungen bei privaten Treffen: Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
- Wenn sich ausschließlich Geimpfte und Genesene treffen, sind private Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen gestattet.
- Ausnahmen gelten für Kinder bis zwölf Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
- Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
- Schärfere Regeln für Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000 oder über 1.500)
Quelle: TMASGFF/ LSB
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