Befreiung von Testpflicht für vollständig immunisierte Personen gilt auch im Sport
Als vollständig immunisiert gelten:
- Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“)
- genesene Personen
Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen. Das Schreiben des Gesundheitsministeriums finden Sie hier.
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