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Bildungsfreistellung ist Gesetz

Seit November gilt das Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen auch für den Sport. Für Arbeitnehmer heißt das, dass sie sich jährlich an bis zu fünf Tagen für Weiterbildungen von ihrem Arbeitgeben freistellen lassen können. Diese Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Laut Gesetz zählen die Bildungsveranstaltungen im Sport zum Bereich der ehrenamtsbezogenen Bildung. Aktuell sind folgende Ausbildunglehrgänge anerkannt: Grundlagenlehrgang/Sporthelfer, Übungsleiter-C Breitensport und der Vereinsmanager.

Weitere Informationen unter 03685/701636 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Spruch des Monats Juli

"Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang."

- Konrad Adenauer-

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