Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Ganz Thüringen in Warnstufe 3

Für Zuschauende bei Sportveranstaltungen gilt die Sonder-Eindämmungsverordnung vom Freistaat Thüringen. Dabei gilt für Sportveranstaltungen grundsätzlich nicht die 3G-Regelung. Immer mehr kreisfreie Städte und Landkreise treffen in ihren Allgemeinverfügungen vor Ort strengere Regelungen und fordern neben 3G gar 2G oder 3G+. Hier gilt es für Sportvereins-Funktionäre, entsprechende Allgemeinverfügungen aufmerksam zu verfolgen und bei der Anzeige der öffentlichen Veranstaltungen beim zuständigen Gesundheitsamt fünf Werktage im Voraus entsprechende Abstimmungen zu treffen. 

Zudem besagt die geltende Allgemeinverfügung des TMBJS, aktualisiert am 7. November, dass im Sportbetrieb die 3G-Regelung weiterläuft. Eine Regelung per 2G oder 3G+ wird es nicht geben. Eine Änderung ist, dass Kontaktsportarten unter freiem Himmel wie Fußball oder Rugby künftig sogar erst in Warnstufe 3 und nicht wie bisher in Warnstufe 2 der 3G-Regelung unterstehen. Da inzwischen aber fast alle Landkreise und kreisfreien Städte in Warnstufe 3 liegen, dürfte diese Erleichterung theoretischer Natur bleiben.

Die aktuelle 3G-Regel beinhaltet: 

  • Warnstufe 1:  3 G in geschlossenen Räumen bei Kontaktsportarten
  • Warnstufe 2:  3 G in geschlossenen Räumen 
  • Warnstufe 3:  3 G im gesamten organisierten Sport
 

Spruch des Monats Mai

"Wer zu lesen versteht, besitzt den Schlüssel zu großen Taten, zu unerträumten Möglichkeiten."

- Aldous Huxley -

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