Neue Fristen für Bestandserhebung und Sportförderung
Für die Mitgliederbestandsmeldung 2024 und die damit einhergehende Beantragung der Sportförderung gelten neue verlängerte Fristen. Der Workflow ist wie folgt:
- Einreichen neuer Lizenzen und Lizenzverlängerungen bis zum 15.12.2023
- Öffnung des Portals für die Abgabe der Bestandsmeldung und Beantragung Vereinsförderung: 01.01.2024 – 15.02.2024
- Abgabe Originalanträge Vereinsförderung bis 31.03.2024
- Veröffentlichung der Bestandszahlen (März/April 2024).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Wiebke Fickenscher, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
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