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Masernschutzgesetz

Seit dem 01. März ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor der Ansteckung mit Masern zu schützen. Hier besteht eine Nachweispflicht für alle ehrenamtlich- und hauptamtlich Tätigen sowie Freiwilligendienstleistende, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Das heißt, dass auch Sportvereine, die Kooperationen Kindergarten-Sportverein oder Schule-Sportverein anbieten zum Nachweis der Immunität verpflichtet sind.

Für eigene Veranstaltungen der Sportvereine, Trainingsbetrieb und Ferienfahrten ist kein Nachweis erforderlich. Alle wichtigen Informationen und die Möglichkeiten des Nachweises können Sie hier nachlesen.

 

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„Es hat einen Grund, dass wir uns der Natur zuwenden, wenn wir nach uns selbst suchen.“

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