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Home Finanzielle Förderung von Ehrenamt - Anträge einreichen! 2025
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Finanzielle Förderung von Ehrenamt - Anträge einreichen!

ehrenamtsfrderung

Am 11. August 2025 startet das langfristig angekündigte Förderprogramm der Landesregierung zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes. Insgesamt werden in einem Landesprogramm jährlich 15 Millionen Euro für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt zur Verfügung gestellt. Der Landessportbund Thüringen ruft seine Sportvereine ausdrücklich dazu auf, dieses Förderangebot zu nutzen und Fördermittel für ihre vielfältigen Projekte und Maßnahmen im Sport zu beantragen.

Das Förderprogramm basiert auf dem Ehrenamtsgesetz, das bereits am 7. Juni 2024 vom Landtag beschlossen wurde. Zuvor hatten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag mit der Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes gesendet.

Auch wenn in der Förderrichtlinie nicht alle inhaltlichen Anmerkungen seitens des Sports Beachtung fanden und die Umsetzung nicht in allen Punkten ehrenamtsfreundlich ist, ruft der LSB seine Vereine zur Nutzung des Förderprogramms auf. Die Förderung kann den organisierten Sport, der in Thüringen mit mehr als 95 Prozent fast ausschließlich ehrenamtlich getragen wird, in seinen Strukturen stärken und weiterentwickeln.

Laut Staatskanzlei können auch für jährlich wiederkehrende Projekte und Maßnahmen Förderungen beantragt werden. Dies soll für bessere Planbarkeit in den Vereinen sorgen. 

Der Sport ist der mit Abstand größte Ehrenamtsträger im Freistaat. In den Thüringer Sportvereinen und -verbänden gibt es 60.000 ehrenamtliche Funktionen und Positionen. Hinzu kommen 120.000 freiwillige Helfer und Engagierte, die sich punktuell oder projektbasiert unter anderem bei der Organisation von Veranstaltungen, der Sportstättenpflege und vielen weiteren Möglichkeiten einbringen.

Welche Antragsfristen gibt es?

  • Projektförderung 2025 bis zum 15. September 2025
  • Projektförderung 2026 vom 01. Dezember 2025 bis 15. April 2026.

Achtung: Eine Förderung ist auch möglich, wenn bereits ein Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung für das Programm „Aktiv vor Ort“ eingereicht wurde oder noch wird! Wir empfehlen beide Programme zu nutzen! 

Zur Antragstellung geht es hier. Alle Fakten gibt es noch einmal hier.

 

Spruch des Monats August

"Alles um uns herum wäre nichts, wären da nicht Menschen, die uns wichtig und wertvoll sind. Jeden Tag will ich einem dieser Menschen dafür danken."

- Gustav Rädler -

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