Kreissportbund Hildburghausen e.V.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Home 2026: Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche I
E-Mail Drucken PDF

2026: Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche

verbesserungen_ea_2

Mehr Geld, weniger Bürokratie: Das Steueränderungsgesetz bringt Vereinen echte Vorteile. Von höheren Pauschalen bis zu besseren Haftungsregeln. Was bedeutet das fürs Ehrenamt und deinen Sportverein ab dem 1. Januar 2026?

Das Steueränderungsgesetz enthält spannende und wichtige Neuerungen für alle Sportvereine in Deutschland. Das Steuer-was? Genau. Noch nie gehört und wenn doch, dann wahrscheinlich nicht so richtig verstanden. Dabei ist für Vereine wichtig, was dort drinsteht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hilft deshalb bei der Übersetzung.

Die Bundesregierung hat im September den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember zugestimmt. Dadurch treten zum Jahresbeginn 2026 neue steuerliche Regelungen in Kraft, die vor allem Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte entlasten sollen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, das Ehrenamt attraktiver zu machen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

Freigrenze: Mehr steuerfreier Spielraum für Vereine 

  • Vereine dürfen ab 2026 mehr Geld aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten. Die sogenannte Freigrenze steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr.
  • Das hilft allen Vereinen, die aus ergänzendem wirtschaftlichen Betrieb Geld verdienen (z.B. Vereinsgaststätte oder Vereinsheim-Bewirtung, Werbung auf Trikots oder Sportplätzen, Verkauf von Fanartikeln, Organisation von Festen oder Veranstaltungen).

Pauschalen: Höhere steuerfreie Vergütungen für Ehrenamtliche

  • Die  Übungsleiterpauschale steigt um 10 % von 3.000 auf 3.300 Euro.
  • Die Ehrenamtspauschale steigt um gut 14 % von 840 auf 960 Euro.
  • Damit dürfen Vereine ihren Übungsleiter*innen und Ehrenamtlichen in Zukunft mehr Geld zahlen, ohne dass die Empfangenden darauf Steuern zahlen müssen.

Haftung: Besserer Haftungsschutz für Ehrenamtliche 

  • Ehrenamtliche sind künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen.
  • Der Schutz gilt nun bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr
  • Bisher lag diese Grenze bei nur 840 Euro
  • Das bedeutet: Die Risiken bei der Übernahme eines Ehrenamtes sinken.  

Zeitnahe Mittelverwendung: Weniger Bürokratie für kleine und mittlere Vereine

  • Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird deutlich von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben.
  • Ein gemeinnütziger Sportverein darf seine Mittel nicht auf Dauer ansammeln, sondern muss sie grundsätzlich zeitnah, also in der Regel bis zum Ende des übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, für die satzungsgemäßen Zwecke einsetzen.
  • Um Vereine zu entlasten, galt bisher: Wenn die gesamten Einnahmen eines Vereins im Jahr nicht mehr als 45.000 Euro betragen, dann muss der Verein die „zeitnahe Mittelverwendung“ nicht nachweisen.
  • Praktisch bedeutete das: Kleine Vereine konnten ihre Mittel auch etwas länger zurücklegen, ohne dass das Finanzamt prüft.
  • Mit der neuen Regelung ist diese Freigrenze auf 100.000 Euro erhöht worden. Das bedeutet: Vereine mit geringeren Einnahmen müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass sie ihre Mittel sofort ausgeben.

Von weitere Änderungen berichten wir in den kommenden Tagen.

Quelle: DOSB

 

Spruch des Monats Januar

"Der Weg ist das Ziel."

-Konfuzius -

Sportvereine

Die Erreichbarkeit der Sportvereine finden Sie hier.

Jahresplan 2026

Hier die Jahresplanung des KSB für das Jahr 2026.

Seitenstatistik

Seitenaufrufe : 9133988

Besucher online

Wir haben 304 Gäste online

Für Ihre Veranstaltung

Zu unserem Spielmobilangebot

LSB Thüringen

Zum Landessportbund Thüringen e.V. geht es hier