Rechtschutzvertag des LSB Thüringen – das ist dabei!
Der Landessportbund Thüringen hat über das Sportservicebüro mit der NRV (Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG) einen Rechtsschutz-Versicherungsvertrag abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht für den Landessportbund selbst, für dessen Vereine, Sportfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Anschlussorganisationen (zusammenfassend nachfolgend Vereine genannt) und für deren gesetzliche Vertreter*innen, Angestellte und Vereinsmitglieder. Der Umfang des Versicherungsschutzes erstreckt sich in dem örtlichen Geltungsbereich auf Europa und auf die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Eine Selbstbeteiligung wurde nicht vereinbart. Was der Versicherungsschutz umfasst, ist hier aufgelistet: