Masernschutzgesetz
Seit dem 01. März ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor der Ansteckung mit Masern zu schützen. Hier besteht eine Nachweispflicht für alle ehrenamtlich- und hauptamtlich Tätigen sowie Freiwilligendienstleistende, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote machen. Das heißt, dass auch Sportvereine, die Kooperationen Kindergarten-Sportverein oder Schule-Sportverein anbieten zum Nachweis der Immunität verpflichtet sind.


