Verwendungsnachweise Sportförderung 2015
Bis spätestens 31. März 2016 sind die Verwendungsnachweise für die Sportförderung 2015 beim Kreissportbund Hildburghausen vorzulegen. Hier geht es um den Nachweis der finanziellen Zuwendungen aus Mittel des LSB Thüringen/KSB Hildburghausen.
Den Vereinen wurden die entsprechenden Unterlagen übergeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises eine Rückforderung der Mittel zur Folge haben kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle des KSB (Tel. 03685-701636) gerne zur Verfügung.
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