Verwendungsnachweise Sportförderung 2017
Bis spätestens 30. März 2018 sind die Verwendungsnachweise für die Sportförderung 2017 beim Kreissportbund Hildburghausen vorzulegen. Hier geht es um den Nachweis der finanziellen Zuwendungen aus Mittel des LSB Thüringen. Den Vereinen wurden die entsprechenden Unterlagen am 5. März übergeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtvorlage des Verwendungsnachweises eine Rückforderung der Mittel zur Folge haben kann. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle des KSB (Tel. 03685-701636) gerne zur Verfügung.< Zurück | Weiter > |
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