Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Home News - Archiv Archiv 2020 Neue Verordnungen Corona 06/2020

Neue Verordnungen

Ende letzter Woche wurden neue Thüringer Verordnungen über die Infektionsschutzregeln erlassen. Diese haben auch Einfluss auf das organisierte Sporttreiben, den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie das Durchführen von Veranstaltungen. Wir wollen hier noch einmal die wichtigsten Grundsätze darstellen. Die Verringerung des Infektionsrisikos ist weiterhin oberste Prämisse und sollte von den Sportvereinen verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Folgende (neue) Grundsätze gelten beim Vereins- und Verbandssport:
  • Organisierter Trainingsbetrieb im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) kann nach den Empfehlungen der ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO stattfinden (mit 10 anderen Personen, 1,5 m Mindestabstand)
  • Sport auf und in öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen auch mit mehr als 10 Personen möglich (mit Infektionsschutzkonzept)
  • Schwimmhallen dürfen geöffnet werden.
  • Sportveranstaltungen (auch Wettkämpfe) ohne Zuschauer sind erlaubt.
  • Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann bei den Landkreisen/ der kreisfreien Stadt die Erlaubnis beantragt werden.
  • Es sollen vorrangig Übungs- und Wettkampfformen gewählt werden, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet werden kann.
  • Nur bei Sportarten, die nicht ohne direkten Körperkontakt betrieben werden können, darf von dem Mindestabstand abgewichen werden.
  • Es sollten möglichst feste Gruppen gebildet werden.
  • Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder möglich. Die Grundregelung des Mindestabstandes und Hygieneregelungen sollen auch hier gelten.
  • Versammlungen und gesellige Veranstaltungen bis 75 Personen unter freiem Himmel bzw. bis 30 Personen in geschlossenen Räumen sind bei Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Bei mehr als 75 bzw. 30 Personen ist die Veranstaltung mind. 48 Stunden vor Beginn den Landkreisen/ kreisfreien Städten anzuzeigen.
  • Zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten sind Teilnehmerlisten (Training, Wettkampf, sonstige Vereinsveranstaltungen) zu führen und vier Wochen aufzubewahren.

Grundsätzlich gilt:

Ein Infektionsschutzkonzept muss weiter vorliegen. Es sollte an die Lockerungen bzw. Neuregelungen (siehe oben) der Verordnungen angepasst werden und sich an den Empfehlungen des jeweiligen Sportfachverbandes (Sportartspezifische Übergangsregelungen der Spitzenverbände) orientieren. Es muss sich demnach auch auf weitere Nutzungsformen des Vereins (Versammlungen, Wettkämpfe, etc.) erstrecken.

Dieses Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Die für die Durchführung des jeweiligen Sportbetriebs verantwortliche Person oder Organisation, insbesondere der Sportverein, hat für die Einhaltung der Infektionsschutzkonzepte Sorge zu tragen.

 

Spruch des Monats April

"Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben."

- Maurice Maeterlinck -

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