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Home News - Archiv Archiv 2020 Verbandsgericht bestätigt Sportgerichtsurteil

Verbandsgericht bestätigt Sportgerichtsurteil

Das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat am Dienstag die Verhandlung wegen der Berufung des Präsidiums des (TFV) gegen das Urteil seines Sportgerichts im Fall des FC Gebesee 1921 durchgeführt und das Urteil des Sportgerichtes bestätigt. Inhalt des Verfahrens war es, ob die wegen Corona abgebrochene Spielserie 2019/20 nach dem Abbruch, wie auf dem einberufenen Außerordentlichen Verbandstag beschlossen, auch annulliert werden kann. Laut Urteil des Verbandsgerichtes wird die Berufung des TFV zurückgewiesen und der TFV muss die Kosten des Verfahrens tragen.


In einer kurzen Begründung verwies der oberste Sportrichter des Verbandes darauf, dass das Verbandsgericht laut Paragraph 45 der Satzung berechtigt ist, über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Verbandstages zu entscheiden. Er gehe davon aus, dass sich der TFV bei einem Verbandstag an die eigene Satzung halte. Das bedeute, dass Beschlüsse eines Verbandstages überprüfbar sein müssten. Dies gelte auch als allgemeines rechtstaatliches Prinzip, dem man vollumfänglich gefolgt sei.
Aufgrund der Grundsatzentscheidung, Fußball in verschiedenen Wettbewerben und Altersklassen durchzuführen, könne ein Abbruch mit Annullierung nur das letzte Mittel sein. Aufgrund des Wettbewerbscharakters hätten die teilnehmenden Vereine grundsätzlich ein Recht auf die Wertung der ausgetragenen Spiele. Eine Annullierung kommt nach Auffassung des Verbandsgerichts nur in Betracht, wenn die tatsächlich ausgetragenen Spiele von ihrer Anzahl her keine ausreichende Grundlage für eine Wertung bieten würden.

Das Gericht ist der Auffassung, dass mit Bezug auf den Saisonverlauf, in der zumeist mindestens die Hälfte der Spiele ausgetragen wurde, eine ausreichende Beurteilungsgrundlage vorliegt und auch für eine Wertung bietet. Demnach muss der TFV eine andere Regelung, die der Rechtsauffassung des Sportgerichts entspricht, zur Wertung der Saison 19/20 für den Punktspielbetrieb des Erwachsenenbereichs treffen.

 

Spruch des Monats März

"Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern."

- Konfuzius -

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