Sportveranstaltungen weiterhin möglich
Seit gestern sind neue Allgemeinverfügungen des Landkreises in Bezug auf Corona in Kraft. Es geht hier um Einschränkungen von Veranstaltungen und das Ausweiten der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese sind bis zum 10. November gültig.
Zunächst sind alle Sportveranstaltungen einschließlich des Trainingsbetriebes weiterhin möglich. Aber leider ohne Publikumsverkehr und Zuschauer. Auch die geplanten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des KSB können hier unter Beachtung der Abstandregelungen durchgeführt werden.
Untersagt sind öffentliche Veranstaltungen sowie Feiern mit mehr als zehn Personen, unabhängig davon, ob diese unter freiem Himmel oder in einem Gebäude durchgeführt werden.
Ausgedehnt wurde das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vom 26.10.2020 finden sie h i e r .
< Zurück | Weiter > |
---|