SEPA- Lastschriftverfahren macht auch vor Sportvereinen nicht Halt...
Informationsbroschüre über neues SEPA-Lastschriftverfahren
Alle Lastschriftgläubiger stehen in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung“. In dieser Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt.
Anlässlich der bevorstehenden Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens hat der DOSB für seine 98 Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland ein Informationspapier veröffentlicht.
Dieses Informationspapier ist in der jeweils aktuellen Fassung hier abrufbereit >>>.
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