Gemeinnützigkeit der Sportvereine – Freistellungsbescheide
Jeder Sportverein muss einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis seiner Gemeinnützigkeit beim KSB/LSB vorlegen. Angaben zum Freistellungsbescheid sind insbesondere wichtig für die Erhaltung der weiteren Mitgliedschaft im Landessportbund und die Bewertung der Förderfähigkeit. Hierbei ist zu beachten, dass für die Förderung 2014 uns ein Bescheid vorliegen muss, der nicht älter als drei Jahre (Ausstellungsdatum des Bescheids aktueller als der 31.12.2010 ) ist!
Alle Vereine, die in den Jahren 2011, 2012 oder 2013 einen neuen Gemeinnützigkeitsbescheid vom Finanzamt erhalten haben - und diesen bisher noch nicht beim KSB Hildburghausen abgegeben haben - werden hiermit aufgefordert, eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides an den Kreissportbund zu senden.
Unterstützung bei auftretenden Fragen erhalten die Vereine über den KSB Hildburghausen:
Telefon 03685-701636 oder 03685-404462 oder
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