Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Die E-Rechnung - alles Wissenswerte

Mit dem Wachstumschancengesetz ist die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eingeführt worden. Die Pflicht zur elektronischen Rechnung seit dem 1. Januar 2025 betrifft auch Sportvereine, soweit sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.

Die Steuerberatung Sachse hat am 29. Januar ein Webseminar im Auftrag des Landessportbundes Thüringen durchgeführt, um über die Besonderheiten der E-Rechnung zu informieren. Da das Webseminar mit 150 Teilnehmenden schnell ausgebucht und die Nachfrage wesentlich höher war, stellt der LSB Thüringen die Aufzeichnung der Veranstaltung und die Präsentation zum flexiblen Anschauen nun auf seiner Homepage zur Verfügung.

 

Spruch des Monats Januar

"Der Weg ist das Ziel."

-Konfuzius -

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