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Home Befreiung vom Transparenzregister überprüfen 2025
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Befreiung vom Transparenzregister überprüfen

transparenz

In den letzten Wochen wurden vermehrt Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlages für die Eintragung beim Transparenzregister auch an Sportvereine versendet. Zwar sind diese aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit grundsätzlich von der Gebühr befreit. Allerdings bedurfte es dafür eines Antrags auf Befreiung - dieser war befristet. Sportvereine, die in den vergangenen Jahren den Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt haben, sollten daher ihre Bescheide prüfen, um festzustellen, wie lange die Befreiung gilt, und bei Bedarf nachbessern.

Die Jahresgebühr wurde im Laufe der Zeit angehoben und beträgt aktuell 20,80 Euro pro Jahr. Aber es gibt eine Neuerung: Mit der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in diesem Jahr gilt künftig die automatische Gebührenbefreiung für alle Vereine, die in diesem Register geführt werden, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Das Zuwendungsempfängerregister wird durch das Bundeszentralamt für Steuern geführt (vgl. § 60b AO). Es umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, Spendern Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Hierzu zählen auch gemeinnützige Körperschaften wie Sportvereine. Das Register ist mit einer benutzerfreundlichen Online-Suche ausgestattet. So kann jeder Verein selbst prüfen, ob er bereits erfasst ist. Weitere Informationen gibt es hier.

 

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