Datenschutz: Vereine werden entlastet
Der Bundestag hat die bisherigen Vorgaben gelockert. Erst ab 20 statt bisher zehn Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist künftig ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Ein Grund ist der Bürokratieabbau.