Auf dem Weg zum Schutzkonzept

Alle Thüringer Sportvereine und Verbände sind angehalten, bis 2029 ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln: um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihren „Lebensorten Sportverein“ besser vor Übergriffen und Gewalt zu schützen.


