Kooperationen planen und Förderung beantragen
Alle Sportvereine, die im neuen Schuljahr 2022/2023 Kooperationsmaßnahmen mit Kindergärten und Schulen planen, können noch bis zum 30. November 2022 eine Förderung beantragen. Für Kooperationen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderzentren gibt es 300 Euro je Kooperation. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen werden mit 150 Euro gefördert.