Statistik über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Da die im Kinder- und Jugendhilfegesetz definierte Kinder- und Jugendhilfestatistik seit 1982 nahezu unverändert war, wurde diese nun modernisiert und aktuellen Erfordernissen angepasst.
Auskunftspflichtig sind anerkannte Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Dies betrifft auch alle Sportvereine, die Kinder und Jugendliche in ihren Reihen haben, da diese als Untergliederungen der Thüringer Sportjugend gelten.