Gemeinnützigkeit der Sportvereine – Freistellungsbescheide
Jeder Sportverein muss einen gültigen Freistellungsbescheid zum Nachweis seiner Gemeinnützigkeit beim KSB/LSB vorlegen. Angaben zum Freistellungsbescheid sind insbesondere wichtig für die Erhaltung der weiteren Mitgliedschaft im Landessportbund und die Bewertung der Förderfähigkeit. Hierbei ist zu beachten, dass für die Förderung 2015 uns ein Bescheid vorliegen muss, der nicht älter als drei Jahre (Ausstellungsdatum des Bescheids aktueller als der 01.01.2013) ist!