Befreiung vom Transparenzregister überprüfen

In den letzten Wochen wurden vermehrt Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlages für die Eintragung beim Transparenzregister auch an Sportvereine versendet. Zwar sind diese aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit grundsätzlich von der Gebühr befreit. Allerdings bedurfte es dafür eines Antrags auf Befreiung - dieser war befristet. Sportvereine, die in den vergangenen Jahren den Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt haben, sollten daher ihre Bescheide prüfen, um festzustellen, wie lange die Befreiung gilt, und bei Bedarf nachbessern.